Dezentrale Entsorgung

Der Benutzer wohnt an einem Ort, der für eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht erreichbar ist. Seine Abwässer werden in Klärgruben vorgereinigt und anschließend einem Vorfluter oder dem Boden zur Versickerung zugeführt oder er sammelt es vollständig in geschlossenen Gruben die vom AVM turnusmäßig entsorgt werden.

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Bildquelle: Fa. MIDEWA – Bau und Wartung von Kleinkläranlagen

 

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Dezentrale Abwasserbeseitigung / Kleinkläranlagen
Im Gebiet des Abwasserverbandes Matheide (AVM)  werden z.Zt. rund 775 dezentrale Anlagen (Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Sammelgruben) zur Abwasserbeseitigung betrieben.
Der AVM führt mit einem beauftragten Unternehmen die Fäkalschlammabfuhr aus diesen Anlagen durch.
Samt-/Gemeinde Anzahl Kleinkläranlagen  abflussloseSammelgruben angeschlossene

Einwohner

Stand: 31.12.2017

Faßberg 11 6 20
Unterlüß 12 6 21
Eschede 177 13 374
Flotwedel 313 13 905
Lachendorf 82 11 217
Winsen (Aller) 56 9 122
Wietze 22 8 49
Hambühren 26 7 48

Summe

699 73 1.756

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Für die Entsorgung der dezentralen Abwasseranlagen gilt Folgendes:
Abflusslose Sammelgruben
werden bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich entleert. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Entleerung mindestens eine Woche vorher beim AVM anzuzeigen.
Kleinkläranlagen ohne Wartungsvertrag
werden bei Bedarf entleert, wobei in der Regel Einkammer- bzw. Mehrkammer-Absetzgruben einmal jährlich und Mehrkammer-Ausfaulgruben im Abstand von 2 Jahren zu entleeren sind.
Kleinkläranlagen, für die ein Wartungsvertrag besteht
werden nach Bedarf entleert. Die Notwendigkeit der Entsorgung wird vom Wartungsbeauftragten durch eine Schlammspiegelmessung im Rahmen der Wartung festgestellt. Dem AVM ist unaufgefordert eine Durchschrift des Wartungsberichtes zu übergeben. Eine Fäkalschlammabfuhr wird durch den AVM durchgeführt, wenn der Schlammspiegel 50% des Nutzvolumens der Anlage erreicht hat.
Werden diese Werte über einen längeren Zeitraum nicht erreicht, wird eine Entsorgung nach maximal 5 Jahren vorgenommen.
Kleinkläranlagen müssen nach der Schlammabfuhr vom Betreiber umgehend mit Wasser wieder aufgefüllt werden, um die Reinigungsleistung der Anlage nicht zu beeinträchtigen.
Ausführliche Informationen können im Merkblatt
– „Sachgerechte Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen „
und / oder in der Broschüre
„Hinweise für Betreiber zum Bau und Betrieb von Kleinkäranlagen
sowie
„Hinweise zum Einbau und Betrieb abflussloser Sammelgruben
nachgelesen werden.
Schnitt einer SBR-Kläranlage

 

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Das SBR-Verfahren ist das neuste Reinigungsverfahren in Bereich Kleinkläranlagen. Entgegen der meisten anderen Verfahren bei denen drei Reinigungsschritte benötigt werden (Vorklärung / biologische Reinigung / Nachklärung), werden bei dieser Technologie (Sequentiell beschickter Reaktor) der zweite und dritte Schritt in einem „Reaktor“ (einer Kammer / einem Behälter) zusammengefaßt. Dadurch sind bei diesem System nur zwei anstatt drei Kammern nötig. Das separate Nachklärbecken entfällt.
1. Vorklärung – Hier trennen sich die Feststoffe im Abwasser von der Flüssigkeit, indem sie auf den Boden absacken. Die Vorklärung dient außerdem als Puffer für eine bestimmte Menge Abwasser, die in Intervallen in den SBR – Reaktor befördert wird.
2. Aus der Vorklärung werden in computergesteuerten Intervallen bestimmte Abwassermengen in den SBR-Reaktor befördert. Hier beginnt nun die Reinigungsphase, in welcher das Abwasser durch Luftzufuhr umgewälzt wird und die Bakterien ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden.
3. Nach der Phase der Luftzufuhr folgt eine Absetzphase ohne Belüftung (Denitrifikation), in welcher sich das Abwasser trennt, indem die Schlammstoffe im Reaktor nach unten sacken und so an der oberen Schicht das gereinigte Abwasser verbleibt.
4. Dieses gereinigte Abwasser wird nun abgezogen und einer Versickerung oder einem Vorfluter zugeführt. Der sogenannte Überschussschlamm, der sich am Boden des Reaktors sammelt wird zurück in die Vorklärung gepumpt. Danach beginnt ein neuer Zyklus.