Der Benutzer wohnt an einem Ort, der für eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht erreichbar ist. Seine Abwässer werden in Klärgruben vorgereinigt und anschließend einem Vorfluter oder dem Boden zur Versickerung zugeführt oder er sammelt es vollständig in geschlossenen Gruben die vom AVM turnusmäßig entsorgt werden.
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Bildquelle: Fa. MIDEWA – Bau und Wartung von Kleinkläranlagen
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Dezentrale Abwasserbeseitigung / Kleinkläranlagen
Im Gebiet des Abwasserverbandes Matheide (AVM) werden z.Zt. rund 775 dezentrale Anlagen (Kleinkläranlagen bzw. abflusslose Sammelgruben) zur Abwasserbeseitigung betrieben.
Der AVM führt mit einem beauftragten Unternehmen die Fäkalschlammabfuhr aus diesen Anlagen durch.
Samt-/Gemeinde | Anzahl Kleinkläranlagen | abflussloseSammelgruben | angeschlossene
Einwohner Stand: 31.12.2017 |
Faßberg | 11 | 6 | 20 |
Unterlüß | 12 | 6 | 21 |
Eschede | 177 | 13 | 374 |
Flotwedel | 313 | 13 | 905 |
Lachendorf | 82 | 11 | 217 |
Winsen (Aller) | 56 | 9 | 122 |
Wietze | 22 | 8 | 49 |
Hambühren | 26 | 7 | 48 |
Summe |
699 | 73 | 1.756 |
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Für die Entsorgung der dezentralen Abwasseranlagen gilt Folgendes:
Abflusslose Sammelgruben
werden bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich entleert. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Entleerung mindestens eine Woche vorher beim AVM anzuzeigen.
Kleinkläranlagen ohne Wartungsvertrag
werden bei Bedarf entleert, wobei in der Regel Einkammer- bzw. Mehrkammer-Absetzgruben einmal jährlich und Mehrkammer-Ausfaulgruben im Abstand von 2 Jahren zu entleeren sind.
Kleinkläranlagen, für die ein Wartungsvertrag besteht
werden nach Bedarf entleert. Die Notwendigkeit der Entsorgung wird vom Wartungsbeauftragten durch eine Schlammspiegelmessung im Rahmen der Wartung festgestellt. Dem AVM ist unaufgefordert eine Durchschrift des Wartungsberichtes zu übergeben. Eine Fäkalschlammabfuhr wird durch den AVM durchgeführt, wenn der Schlammspiegel 50% des Nutzvolumens der Anlage erreicht hat.
Werden diese Werte über einen längeren Zeitraum nicht erreicht, wird eine Entsorgung nach maximal 5 Jahren vorgenommen.
Kleinkläranlagen müssen nach der Schlammabfuhr vom Betreiber umgehend mit Wasser wieder aufgefüllt werden, um die Reinigungsleistung der Anlage nicht zu beeinträchtigen.
Ausführliche Informationen können im Merkblatt
– „Sachgerechte Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen „
und / oder in der Broschüre
– „Hinweise für Betreiber zum Bau und Betrieb von Kleinkäranlagen„
sowie
– „Hinweise zum Einbau und Betrieb abflussloser Sammelgruben„
nachgelesen werden.
Schnitt einer SBR-Kläranlage
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