Grundstücksentwässerung

In der vergangenen Zeit ist das Thema „Dichtheitsnachweis von Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)“ aufgrund fehlender Informationen vielfach emotional diskutiert worden.
Viele Grundstückseigentümer können nicht nachvollziehen, warum der Verband die Überprüfung von privaten Abwasserleitungen zur Pflicht macht, obwohl die Landesregierung gerade „Entwarnung“ für private Betreiber gegeben hatte.
Einerseits gibt der Gesetzgeber „Entwarnung“, andererseits verbietet er dem Abwasserverband zu Recht die Verdünnung von Abwasser und das Abschlagen von ungeklärtem Abwasser zu Hochwasserzeiten. Aus diesen Gründen undzur Vermeidung von ungerechtfertigten Gebührenerhöhungen, ist der Verband in der Pflicht. Die „Entwarnung“ ist,zumindest bei unseren Grundwasserverhältnissen, unter den genannten Aspekten nicht angebracht.
Einige Verbandskläranlagen haben zu Hochwasserzeiten Tageszuflussspitzen von bis zu 450%. Für diese(Ab-)Wassermengen kann wirtschaftlich kein Abwassersystem dimensioniert werden, denn durch die bestehende Rechtslage müsste das öffentliche System für diese Spitzen, also 4,5 mal so groß, ausgelegt und betrieben werden.
Eine Umlegung dieser zusätzlichen Betriebskosten auf die Abwassergebühr kann auf lange Sicht vom Verband nicht akzeptiert werden. Über das Solidarprinzip belastet eine solche Gebühr gerade die Grundstückseigentümer doppelt, die bereits durch eine intakte GEA ihren Beitrag zur Gebührstabilität geleistet haben.
Gleichsam darf nicht außer Acht gelassen werden, dass über defekte GEA ungeklärtes Abwasser austritt und damit Boden und Grundwasser verunreinigt.
Machen Sie mit, leisten Sie ihren Beitrag zum
Schutz unserer Umwelt,
zur Stabilität unserer Abwassergebühren
und darüber hinaus
zum Werterhalt Ihrer Immobilie.
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