Klärschlammverwertung

Pressemitteilung KNRN vom 28.11.2019 Erweiterung der Gesellschaft  (Bitte auf diese Zeile Klicken zum öffnen)
Wie die jüngste Vergangenheit gezeigt hat, ist die Klärschlammentsorgung langfristig nicht mehr gesichert. Hinzu kommt, dass durch die neue Klärschlammverordnung künftig Nachweise über die Phosphorrückgewinnung zu führen sind.
Neben den rechtlich erschwerten Bedingungen zur Klärschlammverwertung drohen auch tatsächliche Konsequenzen, da die Rahmenbedingungen für die Verwertung immer schwieriger werden. Flächen für die landwirtschaftliche Verwertung stehen nur noch begrenzt zur Verfügung. Für die Mitverbrennung ist es kaum noch möglich, einen zuverlässigen Entsorger zu finden. Die Preise für die Entsorgung entwickeln sich mitunter sprunghaft nach oben. Dies liegt insbesondere auch daran, dass eine Mitverbrennung in Kohlekraftwerken nur noch eingeschränkt möglich ist, weil diese aufgrund der Energiewende immer häufiger zeitweise oder ganz vom Netz genommen werden. Vielen Müllverbrennungsanlagen fehlt die technische Voraussetzung zur Klärschlammmitverbrennung und in Niedersachsen existiert bisher keine einzige Monoverbrennungsanlage. Bestehende Anlagen in anderen Bundesländern sind ausgelastet.
Die stetige Verschlechterung der (rechtlichen und tatsächlichen) Rahmenbedingungen zwingt den Abwasserverband Matheide seine Entsorgungsstrategie zu ändern, um langfristige Entsorgungssicherheit zu erlangen.
Da diese Problematik alle Entwässerungsbetriebe gleichermaßen trifft, haben eine Reihe von Abwasserbetrieben unterschiedlicher Größen, darunter Hildesheim, Göttingen, Celle, Wolfsburg, Peine, Langenhagen, Verden, Hameln und Salzgitter eine Gesellschaft gegründet, um künftig den Klärschlamm langfristig gesichert gemeinsam zu entsorgen.
Beabsichtigt sind der Bau und der Betrieb einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage, die durch die Gesellschaft umgesetzt werden soll. Der Standort dieser Verbrennungsanlage ist neben der Kläranlage Hildesheim vorgesehen. Dadurch können Synergieeffekte durch Nutzung personeller und sachlicher Kapazitäten des dortigen Abwasserbetriebes und der Infrastruktur der bestehenden Kläranlage genutzt werden.
Jeder Gesellschafter ist entsprechend seinen Anteilen, zumindest im Verbund mit weiteren (auf 10 weitere Gesellschafter entfällt ein Aufsichtsratsmandat), im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung vertreten. Der Abwasserverband Matheide hat aufgrund  seiner Größe ein alleiniges (eigenes) Aufsichtsratsmandat erhalten. Er hat damit die Möglichkeit, unmittelbar Einfluss zu nehmen. Als Mitglied der Gesellschafterversammlung wird durch den Abwasserverband Matheide seine Verbandsgeschäftsführerin Ulrike Kramer und in den Aufsichtsrat der technischen Leiter Rüdiger Eichel-Bilke entsandt.  
Mit der Gründung bzw. Beteiligung an der Gesellschaft sind die Einflussrechte der kommunalen Gesellschafter gesichert, die Haftungsrisiken beschränkt, keine Verpflichtung zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe gegeben und die Anforderungen an die Wirtschafts- /Finanzplanung gewährleistet.
Unternehmensgegenstand der zu gründenden GmbH ist die Durchführung der Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Die Gesellschaft kann sich auch an einem Unternehmen beteiligen, welches diese Bereiche zum Unternehmensgegenstand hat.
Für den Abwasserverband Matheide sind mit dem Erwerb des Geschäftsanteiles folgende Auflagen zu erfüllen:
  1. Geschäftsanteil in Höhe von 5.000,00 € (fällig 2019)
  2. Gesellschaftereinlage in Höhe von bis zu 145.000,00 € (fällig 2020)
  3. Einzahlung eines Agios in Höhe von 20.000,00 € als Bareinlage (fällig 2019)
Vorsorglich wurden im Wirtschaftsplan 2019 bereits Mittel bereitgestellt.
Durch die Gesellschaftereinlagen soll die Liquidität der Gesellschaft für die ersten Jahre sichergestellt werden (Abdeckung von laufenden Personal- und Sachkosten einschl. Rechts-/Beratungs- und Gutachterkosten).
Die derzeit zu Grunde liegenden Investitionskosten für den Bau der Anlage werden bei ca. 47 Mio. € liegen.
Als Annahmekriterium ist mechanisch entwässerter Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt (TS) > 20 % definiert.
Der Abwasserverband Matheide hat seine Klärschlammbehandlung auf den einzelnen Verbandskläranlagen so konzipiert und derzeit umgesetzt, dass die Annahmekriterien in der Monoverbrennungsanlage der KNRN als mechanisch entwässerter Klärschlamm erfüllt sind. Derzeit ist davon auszugehen, dass die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung langfristig nicht mehr gesichert werden kann und das ausschlaggebende Kriterium für den Beitritt daher die „Entsorgungssicherheit“ ist.
Die GmbH setzt sich ausschließlich aus kommunalen Gesellschaftern zusammen, die nur kommunale Interessen verfolgen und keine primäre Gewinnerzielungsabsicht haben. Dies dürfte langfristig eine gebührenstabilisierende Wirkung haben.  
Der Beitritt des Abwasserverbandes Matheide an der KNRN ist im Rahmen der Gesellschafterversammlung am 28.11.2019 vollzogen worden.
Das Foto zeigt die Gesellschafterversammlung der KNRN.